Schiedsgutachten

Thomas von der Geest - Schiedsgutachten

Mit der Vereinbarung eines Schiedsgutachtens können Parteien einer rechtlichen Streitigkeit einzelne Rechts- und Tatsachenfragen verbindlich durch einen neutralen Dritten.

(Sachverständigen)klären lassen.

Der Antrag für ein Schiedsgutachten muss von allen Parteien bei der Handwerkskammer Hamburg eingereicht werden.

In der Regel werden die Kosten für das Gutachten gleichermaßen geteilt, oder nach Prozentueller Austeilung.

Ist das Gutachten nicht offenbar unrichtig, ist das Gericht bei einer eventuell späteren Auseinandersetzung an die Tatsachenfeststellung des Schiedsgutachters gebunden.

Ziel des Schiedsgutachtens ist es, Meinungsverschiedenheiten von Vertragsparteien über den Inhalt, die Auslegung oder die Anpassung eines Vertrages durch einen unabhängigen, unparteiischen und fachlich kompetenten Sachverständigen verbindlich klären zu lassen. Der Gang zum Gericht soll dadurch vermieden werden, bleibt aber unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Aufgabe des Schiedsgutachters ist es, im Rahmen eines Rechtsverhältnisse für die Vertragsparteien zweifelhafte oder umstrittene Punkte zu klären. Gegenstand kann dabei im Grundsatz alles sein, was sich durch Sachverständige begutachten lässt und nicht gegen zwingende gesetzliche Normen verstößt.

Das Schiedsgutachten ist für die Parteien verbindlich und entscheidet den Streit.