Privatgutachten

Thomas von der Geest - Privatgutachten

Als Sachverständiger der Handwerkskammer Hamburg übernehme ich die Erstellung eines Privatgutachtens mit Ortstermin von Privatpersonen oder Firmen.

Als Privatgutachten bezeichnet man die Art von Gutachten, welche meistens außerhalb eines Gerichtsverfahrens für private Auftraggeber erstellt werden.

  • Privatpersonen
  • juristische Personen
  • Firmen
  • Versicherungen
  • Verwaltungen
  • Organisationen
  • Verbände und vergleichbare Einrichtungen

Das Gutachten wird klar gegliedert und kurzfristig erbracht. Die Feststellungen dienen als Entscheidungshilfe für die weitere Vorgehensweise des Auftraggebers.

Ist das Privatgutachten nicht offenbar unrichtig,  ist das Gericht bei einer eventuell späteren Auseinandersetzung an die Tatsachenfeststellung des Gutachters nicht gebunden. Wird aber nach meiner Erfahrung mit berücksichtigt und kann  ein Verfahren mit beeinflussen.

Das Privatgutachten ist für die Parteien nicht verbindlich und entscheidet nicht den Streit, sondern stellt eventuelle Mängel fest.

Ich erstelle nur  Privatgutachten  unter denselben Voraussetzung wie bei einem Gerichtsgutachten, unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen.